Honigernte vom Bienenstand Talacher Hünenberg Zug 30. Mai 2025

Honigernte vom Bienenstand Talacher, Hünenberg ZG


Wann wurde mein Honig geernet?

  • Die Honigernte erfolgte am 30. Mai 2025. Der Honig hat eine helle Farbe, was auf Obstblüten und Raps schliessen lässt. 
  • Der Honig hat einen tiefen Wasseranteil von 16.5 %. Er ist mindestens haltbar bis Ende 2026.
  • Der Honig in deinem Glas haben wir wenige Tage kurz gerürt um eine cremige Konsistenz zu erhalten.
  • Der Honig ist am 10. Juli 2025 in die Gläser abgefüllt worden.


Wer ist der Imker/Imkerin?

  • Peter Scherrer, Hobbyimker aus Hünenberg 

 

Von wo kommt der Honig?

Die Bienenvölker stehen an am Waldrand auf dem Talacher-Hof. Der Bienenstand ZG 292 befindet sich auf dem Biohof Talacher in Hünenberg.

 

Der Talacher-Hof und auch angrenzende Höfe werden extensiv bewirtschaftet. Es hat Platz für viele Hochstammbäume und Löwenzahn in der Wiese ist willkommen.

Auf diesem Bienenstand haben wir das ganze Jahr Bienenvölker. 

Futter (Art. 12)

Eingekauftes Futter

 Futtertyp Menge in Kg
Futtersirup Hostettler Bio (Bienen Meiner) 26.06.23 400 Kg
Futtersirup Hostettler Bio (Hostettler Rothenburg) 27.09.23 300 Kg

Futtersirup BioVitabee® Bienenfutter flüssig 16 kg
15.03.24 / Imkereiausrüster.ch

768 Kg
Futtersirup BioVitabee® Bienenfutter flüssig IBC
02.02.25 / Imkereiausrüster.ch
 1'200 Kg

 

Futtermenge pro Volk 20 - 25 Kg

  

Art. 12 Futter

1 Am Ende der produktiven Periode müssen in den Bienenstöcken umfangreiche Honig- und Pollenvorräte für die Überwinterung in den Brutwaben belassen werden.

2 Künstliche Fütterung des Bienenvolks ist zulässig, wenn die vom Volk eingelagerten Vorräte nicht ausreichen. Für die künstliche Fütterung ist biologisch erzeugter Honig, vorzugsweise aus derselben biologischen Bienenhaltungseinheit, zu verwenden.

3 Mit Zustimmung des Bundesamtes für Landwirtschaft kann für die künstliche Fütterung anstelle von biologisch erzeugtem Honig biologisch erzeugter Zuckersirup oder biologisch erzeugter Futterteig verwendet werden, insbesondere wenn eine Kristallisierung des Honigs auf Grund der klimatischen Verhältnisse (z. B. infolge Bildung von Melizitosehonig) dies erfordert.

4 Künstliche Fütterung ist nur zwischen der letzten Honigernte und 15 Tage vor dem Beginn der nächsten Nektar- oder Honigtautrachtzeit zulässig.

5 Die künstliche Fütterung ist im Bienenstockverzeichnis mit folgenden Angaben einzutragen: Art des Erzeugnisses, Daten, Mengen und Völker, in denen sie angewandt wird.

 

Standortverzeichnis Bienenstände und Wanderverzeichnis (Art. 10)

 

Hauptstandorte / Ablegerstandorte (Art. 10.1):

 Standort Tracht Völkerzahl
Eseln in Cham (Zug)
    Wiesen, Pärke, Wohnquartiere, Stadt. 8
    Sigigen (Luzern)
      Wald, Wiesen, Hecken 3
      Talacker in Hünenberg (Zug)
        Weiden, Wald, Wiesen, Streuobstwiesen 7
        Rütihof in Rotkreuz (Zug)
          Obst, Wiesen, Hecken, Wald 10

           

          Wanderstandorte (Art. 10.2)

           Standort Tracht Völkerzahl
          Maggia (Tessin)
            Akazie, Kastanien Juni - Ende Juli
            Klosters (Graubünden)
              Alpenrose, Bergwiesen, Thymian Juni - Ende Juli 
              Alp Grön (Luzern) Bergblüten Mai - Ende Juli